Wahlen

Wahlen 2025

Am 23. Februar 2025 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, zu wählen. Sie können durch Wahlen in der Politik mitbestimmen. Das Wahlrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland. 

Der Bundestag entscheidet über wichtige Fragen: Zu unserem Alltag, zu unserem Geld, zu unserer Zukunft.
Deshalb ist es wichtig, dass viele ihr Recht wahrnehmen.

Wahlscheinantrag

Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie auch im Online-Verfahren beantragen.

Bitte benutzen Sie zur Beantragung folgenden Link: 

Beantragung Online-Wahlschein

Hinweise zur Beantragung und Ausstellung von Wahlscheinen sowie Versendung von Briefwahlunterlagen

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 stellt auch die Gemeinden als zuständige Wahlbehörden vor große organisatorische Herausforderungen. 
Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie im speziellen über die Erteilung von Wahlscheinen und Übersendung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu informieren.

Es bleibt Ihnen als Wahlberechtigte vollkommen unbenommen, Ihr Wahlrecht am Wahltag in Ihrem Urnenwahllokal oder durch die Teilnahme an der Briefwahl wahrzunehmen. Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie aber unbedingt die nachstehend beschriebenen zeitlichen Einschränkungen für die Briefwahl im Auge behalten.

Wahlscheine dürfen nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge erteilt werden. Das hat zur Folge, dass aufgrund der Verkürzung dieser Zulassungsfristen Wahlscheine frühestens ab dem 03.02.2025 ausgestellt werden können (§ 28 Abs. 1 BWO). Sobald alle Unterlagen verfügbar sind, werden die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen per Post an die Antragsteller versandt. Zu den Unterlagen gehören auch die Stimmzettel, die nach der Zulassung erst noch gedruckt und an die Wahlbehörden ausgeliefert werden, was demnach noch einmal einige wenige Tage mehr in Anspruch nehmen kann.

Somit steht der Wahlbehörde für die Bearbeitung von Briefwahlanträgen ein sehr enges Zeitfenster von etwa 2 bis 2 ½ Wochen zur Verfügung, in dem Briefwahlunterlagen an die Antragsteller verschickt werden können. 
Als Briefwähler müssen aber auch Sie beachten, dass Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig zur Post bringen müssen (Einwurf in den Briefkasten der Deutschen Post spätestens am Donnerstag vor dem Wahltag notwendig), um eine Zustellung an die Wahlbehörde Stadt Altlandsberg bis zum Wahltag sicherzustellen.

Es besteht die Möglichkeit, Briefwahlanträge persönlich in der Wahlbehörde abzugeben, die dann bearbeitet werden, sobald alle Briefwahlunterlagen zum Versand bzw. zur Aushändigung vorhanden sind. Ab dem 03.02.2025 ff. werden Wahlscheine aufgrund persönlicher Antragstellung (hierfür genügt die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses) sofort ausgestellt und die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. 
Im Raum 1 (Erdgeschoss) besteht außerdem die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vorzunehmen – hierfür werden Wahlkabinen aufgestellt.  Es ist sichergestellt, dass der Raum 1 ab dem 03.02.2025 bis zum Wahltag durchgängig mit einer Bediensteten der Stadt Altlandsberg besetzt ist und zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar ist:

Montag, Mittwoch, Donnerstag   von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag   von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag   von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025
(letzter Tag für die Beantragung 
von Wahlscheinen)
  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ihre Wahlbehörde
Stadt Altlandsberg