Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen.
Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen gilt weiterhin bis zum 7. April 2023.
Informationen zum Corona-Virus
Der Landkreis Märkisch-Oderland informiert auf seiner Internetseite über alle wichtigen Themen wie Impfung, Regelungen, Testungen und zur aktuellen Situation.
Jeder, der sich impfen lassen möchte, kann eine Coronaschutzimpfung erhalten. Es ist genügend Impfstoff für jeden vorhanden. Es gibt keine Priorisierung. Die Corona-Impfung ist der Weg aus der Pandemie. Sie ermöglicht ein weitgehend normales Leben. Lassen Sie sich jetzt impfen!
Die Stadtverwaltung Altlandsberg wird hinsichtlich des aktuellen Infektionsgeschehens auch künftig alle Bürgeranliegen ausschließlich mit Terminvergaben bearbeiten. Um die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu behalten und um alle Bürger*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen, gelten bei Betreten der Stadtverwaltung folgende Hygieneregeln:
1. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.
2. Nutzen Sie ausschließlich den Haupteingang (Berliner Allee). Barrierefrei erreichen Sie uns über den Innenhof über die Zufahrt der Schwerinstraße. Ebenso nutzen Sie den Eingang über den Innenhof, um Ihre Termine in Kita-/Hort- und Schulangelegenheiten wahrzunehmen.
3. Fühlen Sie sich krank? Das Betreten des Verwaltungsgebäudes, um eine Dienstleistung der Mitarbeiter*innen in Anspruch zu nehmen, ist nur dann möglich, wenn sich bei Ihnen keine typischen Covid-19 Krankheitssymptome zeigen. Dies gilt nicht bei Besuch der Arztpraxis.
4. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten der Büroräume die Hände. Hierzu steht Ihnen der Desinfektionsspender im Eingang des Rathauses zur Verfügung.
5. Tragen Sie einen medizinischen Mundschutz.
6. Halten Sie zu den Mitarbeiter*innen und anderen Personen, denen Sie auf den Fluren oder Sanitärräumen begegnen, mindestens 1,5 m Abstand. Gern verzichten wir auf einen Mundschutzpflicht, sofern in den Büros der Mindestabstand eingehalten werden kann und eine ausreichende Belüftung ermöglicht wird sowie eine Infektionsschutzwand zur Verfügung steht.
7. Nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind wir verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erfassen. Diese Aufzeichnungen werden nach vier Wochen gelöscht/vernichtet. Gern können Sie weitere Informationen zur Erfassung, Speicherung und Löschung Ihrer Kontaktdaten bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter einsehen.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg vom 27.09.2022 (zuletzt geändert am 10.01.2023).