11.01
2025

Hinweis: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Hoppegarten OT Hönow

Die Maul- und Klauenseuche betrifft vor allem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Wildtiere und hat gravierende Auswirkungen auf die Tiergesundheit und die betroffenen Betriebe. 

Um die weitere Ausbreitung dieser hoch ansteckenden Seuche zu verhindern, bitten wir dringend um Mithilfe.

  • Kontakt mit Tieren vermeiden: Bitte meiden Sie den direkten Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren, insbesondere in der Nähe betroffener Gebiete.
  • Hygienemaßnahmen einhalten: Wer beruflich oder privat mit Tieren in Kontakt kommt, sollte unbedingt gründliche Desinfektionsmaßnahmen durchführen
  • Kein Zutritt zu Sperrzonen: Achten Sie auf amtliche Sperr- und Beobachtungszonen und respektieren Sie die dort geltenden Regeln.
  • Keine Tierprodukte unbedacht transportieren: Dies betrifft vor allem Fleisch, Milch und andere tierische Produkte.

Für die Tierhalter in unserer Region ist dies eine enorme Belastung, sowohl emotional als auch wirtschaftlich. Durch umsichtiges Verhalten kann ein Beitrag geleistet werden, um eine weitere Ausbreitung einzuschränken.

 

 

 

 

 

Hinweise für Tierhalter zum Ausbruch der Maul- und Klauenseuche

1. Sperrzonen und Transportverbot
- In den betroffenen Gebieten wurden Sperrzonen eingerichtet, innerhalb derer strenge Maßnahmen gelten.
- Eine Schutzzone gilt im Bereich von 3 Kilometern um den Ort, an dem die Krankheit festgestellt wurde, eine Überwachungszone im Bereich von 10 Kilometern.
- Tiertransporte innerhalb der Sperrzonen sind untersagt, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

2. Untersuchung von Tieren
- Im Bereich der Schutzzone (3 Kilometer) werden alle Tiere untersucht. Das Veterinäramt wird sich mit den Tierhaltern in Verbindung setzen. 
- Tierhalter sollten erreichbar sein und die Tiere für eine Untersuchung bereithalten.

3. Vorsorgliche Tötung von Tieren
- Alle Paarhufer (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) innerhalb von 1.000 Metern rund um den Ausbruchsort werden vorsorglich getötet, um die Seuche einzudämmen.
- Betroffene Tierhalter werden direkt von den zuständigen Behörden informiert.

4. Hygienemaßnahmen
- Strenge Desinfektionsmaßnahmen müssen in allen Betrieben eingehalten werden.
- Dies betrifft vor allem:

  • Stallzugänge
  • Gerätschaften
  • Kleidung und Schuhe der Mitarbeitenden

- Keine unautorisierten Personen sollten Zutritt zu Tierhaltungsbetrieben erhalten.

5. Vermeidung von Kontakten
- Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zu Nutztieren außerhalb Ihres Betriebs.
- Personen, die zwischen Betrieben reisen, sollten unbedingt darauf achten, keine Viren zu übertragen (z. B. durch Kleidung, Fahrzeuge, Futter).

6. Frühzeitige Symptomerkennung
- Beobachten Sie Ihre Tiere genau. Typische Symptome der Maul- und Klauenseuche sind:

  • Fieber
  • Bläschenbildung im Maul und an den Klauen
  • Lahmheit
  • Rückgang der Milchleistung

- Verdachtsfälle sollten sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.

7. Unterstützung und Ansprechpartner
- Die zuständigen Behörden sind in Kontakt mit den betroffenen Landwirten und bieten Unterstützung an.
- Wenden Sie sich bei Fragen oder Verdachtsfällen direkt an das lokale Veterinäramt.

Durch die Einhaltung dieser Maßnahmen können Tierhalter dazu beitragen, die Ausbreitung der hoch ansteckenden Seuche zu verhindern. Ihre aktive Mitarbeit ist in dieser Situation entscheidend.