Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist es in einem Wahlbezirk des Ortsteils Altlandsberg offensichtlich zu Fehldrucken gekommen, die nicht sofort identifiziert werden konnten. Eine geringe Anzahl an Wahlberechtigten hat zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten, von denen eine korrekt ist und die zweite auf der Rückseite fehlerhafte Angaben zu Namen und Vornamen aufweist.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen aber keine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Manipulation bei der Ausstellung von Wahlscheinen und Versendung der Briefwahlunterlagen haben, denn bei der Bearbeitung von Wahlscheinanträgen ist zur Vermeidung von mehrfacher Ausstellung / Zusendung oder Ausstellung / Zusendung an unberechtigte Personen folgendes sichergestellt:
Eine Mehrfachausstellung von Wahlscheinen ist grundsätzlich nicht möglich, da dies nur ein einziges Mal je Wahlberechtigten erfolgen kann.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden ausschließlich an die Anschrift des Antragstellers versandt. Sollte also „jemand anderes“ schriftlich einen Antrag für eine wahlberechtigte Person stellen, dann gehen die Briefwahlunterlagen an die wahlberechtigte Person und an deren Anschrift. Sollte auf dem Wahlscheinantrag eine von der Wohnanschrift abweichende Versandanschrift für die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen angegeben worden sein, so erhält der tatsächliche Wahlscheininhaber von der Wahlbehörde eine schriftliche Information darüber, wohin die Unterlagen versandt worden sind.
Sollte „jemand anderes“ persönlich unter Vorlage des Papier-Wahlscheinantrages einen Wahlschein für eine wahlberechtigte Person beantragen und die Briefwahlunterlagen persönlich in Empfang nehmen wollen, so muss sich diese Person gegenüber der Wahlbehörde mit Vorlage eines Personaldokumentes ausweisen. Außerdem müsste die Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an diese „andere Person“ auf dem Wahlscheinantrag ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben sein. In diesem Falle werden bei Ausstellung des Wahlscheins Name und Anschrift des Bevollmächtigten erfasst und gespeichert; der tatsächliche Wahlscheininhaber erhält auf dem Postweg eine Mitteilung der Wahlbehörde, dass eine bevollmächtigte Person (mit Namen) Wahlschein und dazugehörige Briefwahlunterlagen erhalten hat. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere bevollmächtigte Person ist zudem gesetzlich auf maximal 4 Wahlberechtigte beschränkt.
Mit diesen Sicherheitsmechanismen soll sichergestellt werden, dass Sie auch in solchen Fällen die Kontrolle behalten und Sie direkt Kontakt zur Wahlbehörde aufnehmen können, sollte der Verdacht eines Betrugs im Raum stehen.
Empfänger fehlerhafter Wahlbenachrichtigungen/Wahlscheinanträge werden gebeten, sich im Zweifel direkt an die Wahlbehörde der Stadt Altlandsberg (T: 033438/156-56) zu wenden.
Für ggfs. entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.
Ihre Wahlbehörde der Stadt Altlandsberg