In der Stadt Altlandsberg wird gemäß Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (Reinigungssatzung) eine regelmäßige Straßenreinigung (Kategorie A und B) aller öffentlichen befestigten Straßen, Wege und Plätze durchgeführt. Diese Reinigung erfolgt vier mal im Jahr durch einen beauftragten Dienstleister. Aus verschiedenen Gründen (bspw. Witterungsverhältnisse) kann es zu Abweichungen vom Tourenplan kommen. Bitte beachten Sie: Die maschinelle Straßenreinigung entbindet nicht (gemäß §3 der Reinigungssatzung der Stadt Altlandsberg) von der Reinigungspflicht zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante durch die Anlieger.
Der Tourenplan der Stadt Altlandsberg zur Reinigung öffentlicher Straßen listet auf, wann welche Straßen von der beauftragten Firma zu reinigen sind. Bitte achten Sie auf die ausgewiesenen Haltverbote in bestimmten Straßenabschnitten an den Reinigungstagen.
Bei Fragen rund um die Straßenreinigung können Sie sich an die Fachabteilung unter 033438/156-23 wenden.