07.11
2022

Umstellung des Sammelsystems für Leichtverpackungen in Altlandsberg

Ab 01.01.2023 erfolgt in der Stadt Altlandsberg (inkl. aller Orts- und Gemeindeteile) eine Umstellung der Sammlung von Leichtverpackungen aus Kunststoff und Verbundstoff, Aluminium oder Weißblech. Das bisherige Sammelsystem über die Gelben Säcke wird komplett durch Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern (Größe der Papierbehälter) ersetzt.

Auslieferung der Gelben Tonnen
Die Verteilung bzw. Auslieferung der Gelben Tonnen beginnt am Dienstag, den 01.11.2022 und wird voraussichtlich bis zum 13.11.2022 abgeschlossen sein. Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück erhält zur Entsorgung der Leichtverpackungen zunächst eine Gelbe Tonne mit 240 l Fassungsvolumen. Eventuelle Mehrbedarfsanzeigen oder generelle Rückfragen zum Behältervolumen sind direkt mit dem verantwortlichen Entsorger zu erörtern.

Verantwortlicher Entsorger
REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b 
15356 Werneuchen
Telefon: 033398/ 849-90
E-Mail: werneuchen(at)remondis.de

Bitte nennen Sie bei einer Kontaktaufnahme das Stichwort „Gelbe Tonne MOL“ im Betreff der E-Mail oder im Telefonat.

Abfuhrrhythmus
Neu aufgestellte Gelbe Tonnen werden erstmalig ab 01.01.2023 geleert. Der landkreisweite Entsorgungsrhythmus ist 14-täglich und wird in dem neu erscheinenden Abfallkalender 2023 entsprechend berücksichtigt. Für 1.100 l Behälter können abweichende Regelungen gelten.

Achtung!

Bis Ende 2022 sind im Stadtgebiet Altlandsberg für die Entsorgung von Leichtverpackungen die Gelben Säcke zu nutzen!
Ab 01.01.2023 werden ausnahmslos keine Gelben Säcke im Stadtgebiet Altlandsberg eingesammelt.
Der Vertrieb der Gelben Säcke wird in diesem Gebiet demzufolge eingestellt.

Zahlen Sie nicht doppelt!
Die Rücknahme und Entsorgung von Verkaufsverpackungen ist im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) geregelt. Jeder Hersteller, der Verpackungen an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, sich einem dualen System anzuschließen. Für die Sammlung und das Recycling zahlt jeder Hersteller Lizenzentgelte, welche in den Verkaufspreis seiner Produkte mit einberechnet werden. Mit dem Kauf eines Produkts hat somit der Endverbraucher bereits das Einsammeln und Recyceln der Verpackung bezahlt. Demnach würden Sie doppelt zahlen und Wertstoffe einem Recyclingverfahren entziehen, wenn Sie Verpackungen, Altglas und Papier fälschlicherweise über die Hausmüllbehälter entsorgen.

Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen liegt nicht im Verantwortungsbereich des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland. Für die Rücknahme und Entsorgung von Verkaufsverpackungen im Landkreis Märkisch-Oderland wurde von den Systembetreibern die REMONDIS Brandenburg GmbH beauftragt.

 Wer hat die Umstellung des Sammelsystems entschieden?
Als im Kalenderjahr 2017 absehbar wurde, dass mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 01.01.2019 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erstmals ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung des Sammelsystems für Leichtverpackungen zugesprochen wird, wurden die Ämter, Städte und Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland auf freiwilliger Basis befragt, welches Sammelsystem für Leichtverpackungen (Gelber Sack oder Gelbe Tonne) zukünftig favorisiert wird.

Die Entscheidung der Ämter, Städte und Gemeinden wurde auf unterschiedliche Weise, z. B. über Bürgerbefragung, Entschluss der Gemeindevertretersitzung etc. getroffen.

Daraufhin setzte sich der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland bei den mehrjährigen Verhandlungsrunden mit den Systembetreibern für eine Einführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein. Mit Abschluss der Abstimmungsvereinbarung 2020-2024 vom 27.04./30.04.2020, zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und den Systembetreibern, wurde sodann die Einführung von Gelben Tonnen im Stadtgebiet zum 01.01.2023 endgültig festgelegt.

Muss ich eine Gelbe Tonne vorhalten oder kann ich die Annahme verweigern?
Gemäß §7 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Demnach müssen Verpackungsabfälle über den Gelben Sack einer Verwertung und nicht über die Hausmüllbehälter einer Beseitigung zugeführt werden.

Im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) §8 Abs. 1 ist geregelt, dass der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger, dies ist im Landkreis Märkisch-Oderland der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland, die ihnen nach §20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes obliegende Abfallentsorgung einschließlich der Getrenntsammelpflichten durch eine Satzung zu regeln hat. Gemäß Abs. 3 können vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bedroht werden.

Des Weiteren wird die Abfalltrennung im §10 der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland (Abfallentsorgungssatzung – AESMOL 2022) vom 08.12.2021 vorgeschrieben. Gemäß §30 Abs. 5 begeht, wer entgegen §10 der Satzung Stoffe nicht getrennt entsorgt, eine Ordnungswidrigkeit.

Daraus ergibt sich die Pflicht zur Vorhaltung und Benutzung der Gelben Tonne ab 01.01.2023 in der Stadt Altlandsberg. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann bei vorsätzlichem Verstoß mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro geahndet werden.

 

Presseinformation des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland
31.10.2022