13.10
2021

Zutritt in die Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvergabe

Zur Einhaltung des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus gelten für Besucher*innen der Stadtverwaltung wichtige Verhaltensregeln.

Alle Besucher des Rathauses Altlandsberg haben folgende Regelungen zu beachten:

  1. Das Betreten des Rathauses Altlandsberg (ausgenommen ist die Arztpraxis) bzw. der Büros ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind Online, per E-Mail oder telefonisch möglich. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite www.altlandsberg.de sowie auf den Aushängen im Eingangsbereich des Rathauses Altlandsberg.
  2. Besucher mit typischen Covid-19 Krankheitssymptomen dürfen das Rathaus (ausgenommen ist die Arztpraxis-bitte gesonderte Regelungen beachten) nicht betreten. Sollten COVID-19 verdächtige Erkrankungsfälle in direktem familiären Umfeld des Besuchers bestehen, darf das Rathaus Altlandsberg ebenfalls nicht betreten werden. Ausnahmen sowie sonstige Organisation von Maßnahmen zur Erfüllung von Dienstleistungen des Rathauses Altlandsberg sind im Vorfeld telefonisch abzustimmen.
  3. Das Betreten des Rathauses erfolgt nur über den Haupteingang des Rathauses Altlandsberg (Berliner Allee 6). Der Zugang zu den Büroräumen in den Verwaltungsgebäuden An der Promenade 1/2 erfolgt dann über den Rathaushof (Beschilderung beachten).
  4. Vor Betreten der Flure und Büroräume des Rathauses ist der Desinfektionsspender im Eingangsbereich des Rathauses gemäß Anleitung zu benutzen.
  5. Auf den Fluren und in den Sanitärräumen des Rathauses gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  6. Es ist auf die allgemeinen Abstandsregelungen von min. 1,5 m zu achten. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, kann durch die Beschäftigten der Stadt Altlandsberg individuell auch die Bedeckungspflicht im jeweiligen Büro festgelegt werden.
  7. Jeder Besucher muss einen Anwesenheitsnachweis beim Mitarbeiter, bei dem er ein Termin vereinbart hat, zur Nachverfolgung von Infektionsketten, ausfüllen. Die Kontaktnachweise werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vier Wochen aufbewahrt und anschließend ordnungsgemäß vernichtet