
Büro des Bürgermeisters
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung
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Neue Eindämmungsverordnung gültig bis 07. März
Die Landesregierung hat auf ihrer Kabinettsitzung beschlossen, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Erste Lockerungen gelten ab dem 15.02.2021. So wird ab 22. Februar der Unterricht in den Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen. Ab 1. März können Friseurbetriebe unter Auflagen wieder öffnen. Auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
Die Schließungen z. B. von Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und von Kultureinrichtungen bleibt bestehen.
- Pressemitteilung vom 12.02.2021
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