
Bürgerdienste
Eheschließungen
Berliner Allee 6, Zimmer 11 und 07
15345 Altlandsberg, OT Altlandsberg
Telefon +49 (33438) 156-30
Frau Kolbe
Telefon +49 (33438) 156-31
Frau Meister
Telefon +49 (33438) 156-32
Telefax +49 (33438) 156-88
Eheschließung
Stadt Altlandsberg - Eheschließung im historischen Stadtkern
Hinweise zum Heiraten während der aktuellen Corona-Situation
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So sind auch die Standesbeamtinnen der Stadt Altlandsberg bemüht, den Brautpaaren, die sich in unserem schönen Rathaus, in der romantischen Atmosphäre der ehemaligen Schlosskirche oder im Gutshaus das
Otto von Schwerin Saal im Gutshaus Trauzimmer im Rathaus
Ein Blick in den Trausaal unserer Schlosskirche (Foto: Pastellgeschichte)
Auf zum Standesamt
Es beginnt mit der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes, in dem einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Sie können dann innerhalb der nächsten sechs Monate im Standesamt Altlandsberg heiraten.
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Papiere:
1. Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch, erhältlich bei Ihrem
Wenn Sie schon verheiratet waren, oder eine Lebenspartnerschaft führten, zusätzlich:
4. Einen Auszug aus dem Ehe- /lebenspartnerschaftsregister oder die Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde mit dem Auflösungsvermerk dieser Ehe/Lebenspartnerschaft oder die Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde und der Nachweis über die Auflösung dieser Ehe-/Lebenspartnerschaft durch das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners/Lebenspartners.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
Die Anmeldung sollte von beiden Partnern persönlich erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind von dem nicht anwesenden Verlobten eine unterschriebenen Vollmacht sowie der Personalausweis vorzulegen.
Wenn einer der Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt des Wohnortes. Wegen der Vielzahl der in Frage kommenden ausländischen Rechtsgebiete, kann in diesem Fall nur im persönlichen Gespräch im Standesamt geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden.
Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließungen werden entsprechend des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 und der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern vom 21. Juli 2010, geändert durch die Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern vom 18.02.2013 erhoben.
Ein Eheschließungstermin kann nur vereinbart werden, wenn Sie zur Eheanmeldung alle erforderlichen Unterlagen im Original vollständig vorlegen.
Wohnen Sie nicht in Altlandsberg und melden Ihre Eheschließung in Ihrem Wohnsitzstandesamt an, müssen bei der Terminvereinbarung für die Trauung dem Standesamt Altlandsberg die vom Wohnsitzstandesamt geprüften Unterlagen vorgelegt werden.
Ob Sie mit oder ohne Trauzeugen erscheinen, bleibt Ihnen überlassen. Sie sind nicht mehr vorgeschrieben. Das besprechen wir dann individuell.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Wunschtermin für eine Eheschließung frühestens sechs Monate im Voraus (mit der "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung") beantragen können. Davor reservieren wir keine Termine!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Standesbeamtinnen der Stadt Altlandsberg
Sprechzeiten:
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail: standesamt@stadt-altlandsberg.de