Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Bebauungsplan für die Gesamtfläche aufgestellt, d. h. auch für die privilegierte Teilfläche. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich – ungeachtet der Teilprivilegierung – um ein Gesamtvorhaben handelt, dessen Auswirkungen in ihrer Gesamtheit bewertet und abgewogen werden müssen.
Für die privilegierte Fläche wurde mittlerweile ein Bauantrag gestellt. Von den 14,19 ha, die das Plangebiet umfassen, können etwa 6,59 ha der privilegierten Fläche zugeordnet werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Das Material hierzu kann vom 07.06.2024 bis 07.07.2024 unter Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Altlandsberg zur Einsicht für jedermann aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage - Die fünf Ruthen“ abgegeben werden.