Photovoltaik-Freiflächenanlage - Die fünf Ruthen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Altlandsberg hat die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage - Die fünf Ruthen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altlandsberg, OT Altlandsberg beschlossen. Anlass ist die Absicht, auf einer etwa 14,19 ha großen Ackerfläche Planungsrecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln.
Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die Autobahn A 10 „Berliner Ring“. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient und auf einer Fläche längs von Autobahnen in einem Abstand von 200 m zur Autobahn liegt. Dieser Privilegierungstatbestand trifft auf den östlichen Teil des Plangebietes zu, nicht jedoch für das übrige Plangebiet. Somit besteht das Erfordernis, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Bebauungsplan für die Gesamtfläche aufgestellt, d. h. auch für die privilegierte Teilfläche. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich – ungeachtet der Teilprivilegierung – um ein Gesamtvorhaben handelt, dessen Auswirkungen in ihrer Gesamtheit bewertet und abgewogen werden müssen.
Für die privilegierte Fläche wurde mittlerweile ein Bauantrag gestellt. Von den 14,19 ha, die das Plangebiet umfassen, können etwa 6,59 ha der privilegierten Fläche zugeordnet werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Das Material hierzu kann vom 07.06.2024 bis 07.07.2024 unter Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Altlandsberg zur Einsicht für jedermann aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage - Die fünf Ruthen“ abgegeben werden.
 

Wo stehen wir in diesem Verfahren?

  • Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss: 30.03.2023
  • Ortsübliche Bekanntmachung: 22.05.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 07.06.2024 – 07.07.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 24.04. - 06.06.2024
  • Beschluss über Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: -
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: -
  • Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: -
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: -
  • Feststellungs- oder Satzungsbeschluss: -
  • Genehmigung des Bauleitplans: -
  • Inkrafttreten: -