1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Firmenstandort ARETA am Königsweg"

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.05.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Firmenstandort ARETA am Königsweg“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan befindet sich in der Stadt Altlandsberg im Ortsteil Altlandsberg. Ziel der Änderung ist es eine Anlage zur Aufbereitung von Bauschutt- und Recyclingmaterial innerhalb einer geschlossenen Halle. Der Bebauungsplan ist erforderlich, damit das Vorhaben aus planungsrechtlicher Hinsicht zugelassen werden kann. Vorrangig wird auch dem Lärmkonflikt, der durch den entstehenden Lärm auf dem Betriebsgelände und der naheliegenden Wohnbebauung entsteht, entgegengewirkt, da die Halle in Zukunft geschlossen sein wird. Diese Halle soll dabei eine Grundfläche von maximal 950 m² besitzen und eine maximale Höhe von 10 m. Auf den Dachflächen werden mit Photovoltaikanlagen ein Beitrag zur eigenen Stromversorgung geleistet.

Eine Erweiterung von Gewerbeflächen und einer damit verbundenen Inanspruchnahme von Freiflächen oder landwirtschaftlichen Nutzflächen ist nicht geplant. Das liegt daran, dass sich die Änderung des Bebauungsplans nur auf Flächen bezieht, die bereits gewerbemäßig genutzt werden. Eine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden und Fläche, Wasserhaushalt, Flora, Biotope und biologische Vielfalt sowie Fauna ist mit der Umsetzung der Planung in Anbetracht der starken menschengemachten Vorprägung sowie des relativ kleinflächigen zu erwartenden Eingriffs auszuschließen. 

Wo stehen wir in diesem Verfahren?

  • Aufstellungsbeschluss: 25.05.2023
  • Ortsübliche Bekanntmachung: 14.05.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 07.06. - 19.07.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 07.06. - 19.07.2024
  • öffentliche Informationsveranstaltung: 11.07.2024
  • Beschluss über Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: 19.12.2024
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: für 07.03. - 18.04.2025 geplant
  • Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: für 07.03. - 18.04.2025 geplant
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: -
  • Satzungsbeschluss: -
  • Inkrafttreten: -