Schiedsstelle

Schiedsstelle der Stadt Altlandsberg

Die Schiedsstelle der Stadt Altlandsberg ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. Schiedsmänner und -frauen sind dabei als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten tätig. Grundsatz für ihre Arbeit ist das Motto "Schlichten statt richten!"

Ziel ihres Handelns ist, dass die streitenden Parteien eine gütliche Einigung erzielen und erhobenen Hauptes auseinandergehen. Im Gegensatz zum Verfahren vor Gericht gibt es keine Verlierer und Gewinner. Dabei soll die gütliche Eingung vor der Schiedsstelle den Bedürftnissen aller Parteien gerecht werden. Nur so sind die Voraussetzungen für ein weiteres gutnachbarschaftliches Verhältnis gegeben.

Zwingend vorgeschrieben ist die Anrufung der Schiedstelle bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten nach dem Brandenburgischem Nachbarschaftsgesetz (BbgNBG). Erst im Falle der Nichteinigung vor der Schiedsstelle ist es möglich mit der von der Schiedsstelle ausgestellten Erfolgslosigkeitbescheinigung Klage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben.

Ebenfalls ist bei bestimmten Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung die Erhebung einer Privatklage in Strafsachen vor Gericht erst zulässig, wenn ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle erfolglos geblieben ist. Auf Antrag einer der beiden Parteien können sogar zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche bis zu einem gewissen Betrag verhandelt werden.

In etwa der Hälfte der Fälle kommt es jedoch bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung zu einem Vergleich vor der Schiedsstelle. Und dies lediglich zu einem Bruchteil der in der Regel anfallenden Gerichtsgebühren. Mit einem vor der Schiedsstelle geschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Kontaktdaten

Gutshaus, Raum 204, 2. OG
Krummenseestraße 1
15345 Altlandsberg, OT Altlandsberg

Schiedsfrau/Kontakt: Frau Silvia Marks
Telefon: 0172 / 540 3552
E-Mail: schiedsstelle(at)stadt-altlandsberg.de

Bürgersprechzeiten
jeden 3. Dienstag im Monat: 17 - 18 Uhr und nach Vereinbarung