Bauleitplanung

Kommunale Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Stadt Altlandsberg und bestimmt so das kommunale Planungsgeschehen. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, welches das Baugesetzbuch regelt. Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke werden so nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorbereitet und geleitet.

Ein Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Aus dem Flächennutzungsplan heraus werden Bebauungspläne als Satzungen entwickelt, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten. Sie bilden die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen wie z.B. Erschließung, Bodenordnung und Entschädigung.

Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan, aus welchem sich die aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz) die vorhandenen Flächen genutzt werden können und sollen. Er bildet den Rahmen und die Grundlage für die Bebauungspläne.  

Der Bebauungsplan stellt die zweite Ebene der kommunalen Bauleitplanung dar. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen, wodurch die städtebauliche Ordnung (bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke) gesteuert werden kann. Er wird als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der kommunalen Planung und bildet die Grundlage für weitere, laut Baugesetzbuch, erforderliche Maßnahmen.