Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 07.03.2023
URL: https://www.altlandsberg.de
Die Stadt Altlandsberg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.altlandsberg.de.
Die Stadt Altlandsberg ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Verion 3.1.1.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Webseite:
Unbekannt
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Die Webseite der Stadt Altlandsberg wurde im Dezember 2022 von der Überwachungsstelle des Landes Brandenburg überprüft. Die daraus hervorgehenden Maßnahmen zur Verbesserung der barrierearmen Darstellung werden kontinuierlich vorgenommen.
Kompatibilität mit Browsern
Diese Webseite ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist
- Edge
- Mozilla Firefox
- Google Chrome
- Safari
Bewertungsmethoden
Die Stadt Altlandsberg hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der Selbsteinschätzung innerhalb der Organisation bewertet.
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 033438 / 156-0
E-Mail: info@stadt-altlandsberg.de
Anschrift: Stadt Altlandsberg, Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmög- lichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam