Einheimischenmodell

Einheimischenmodell

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Altlandsberg haben in ihrer letzten Sitzung der Legislaturperiode die Vergaberichtlinie für Wohnbauland im Rahmen des Einheimischenmodells der Stadt Altlandsberg verabschiedet. Viele Bürgerinnen und Bürger interessieren sich für dieses Modell, mit dem die Stadt Altlandsberg aus sozialen Gründen Grundstücke für die Bevölkerung, vor allem Familien mit Kindern und ehrenamtlich Tätigen, zur Verfügung stellen möchte.

Die Stadtverwaltung hat daher einige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Fragen & Antworten

Wer ein Grundstück nach dem Einheimischenmodell erwerben möchte, bewirbt sich künftig um ausgewiesene städtische Grundstücke bei der Stadt Altlandsberg. Nach einem detaillierten Punktesystem werden die Bewerbungen ausgewertet. Es spielen Aspekte wie Einkommen, Vermögen, Kinder, Pflegebedürftigkeit, Ehrenamt oder Dauer der Ortsansässigkeit eine Rolle. Die Grundstücke werden an die Antragstellenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl vergeben.

Sofern die Stadt Grundstücke im Rahmen des Modells anbieten kann, wird darüber öffentlichkeitswirksam (Internet und Stadtmagazin) informiert. Noch ist keine Bewerbung oder Vormerkung für ein Grundstück möglich. Die Unterlagen zur Antragstellung werden, wenn der Bewerbungszeitraum beginnt, zur Verfügung gestellt. Für den Zuschlag ist allein die Punktzahl gemäß der Richtlinie entscheidend.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Altlandsberg entscheidet über jede Ausschreibung ob und in welchem Umfang die Vergabe der Wohnbaugrundstücke nach dem Einheimischenmodell erfolgt.
Das Bewerbungsverfahren wird mit Benennung des Ortes, wo das Bewerbungsformular erhältlich ist, und der entsprechenden Abgabefrist für einen Zeitraum von 2 Monaten im Internet der Stadt Altlandsberg und im Stadtmagazin bekannt gemacht. Der Antrag ist grundsätzlich mit dem Bewerbungsformular und den entsprechenden Nachweisen zu stellen.
Mit der Abgabe seiner Bewerbung bewirbt sich der Antragsteller auf die Zuteilung eines entsprechenden Wohnbaugrundstücks.  Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht generell nicht.
 

Der Verkaufspreis für das jeweilige Grundstück wird im Einzelfall vor der Ausschreibung ermittelt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Detaillierte Aussagen zum Preis sind daher nicht möglich und hängen vom jeweiligen Grundstück ab.

Jeder Bewerber hat mit seiner Bewerbung einen gesicherten Finanzierungsplan zum Grunderwerb und zur Grundstücksbebauung, bzw. zum Wohneigentumserwerb vorzulegen, aus dem sich die gesicherte Finanzierung ergibt und dessen Angaben zu belegen sind (z. B. Finanzierungsbestätigung einer in der EU zugelassenen Bank).

Die Vergaberichtlinie finden Sie auf der Internetseite der Stadt Altlandsberg unter dem Menüpunkt Wirtschaft und Stadtentwicklung. 

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Frau Bonin 033438/156-48, wenden.