Erneuerbare Energien und Wärmeplanung
Bis 2030 sollen insgesamt 80 Prozent des produzierten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien kommen. Daher wurden in den letzten Jahren bestimmte rechtliche Erleichterungen und Privilegierungen für Wind- und Solarenergie eingeführt. Die Stadt Altlandsberg ist daher seit Einführung der Erweiterung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) verstärkt im Austausch mit Politik und Bürgerschaft zu einer ortsverträglichen Umsetzung von erneuerbaren Energien.
Altlandsberg leistet mit dem Windpark und den geplanten Solarparks bereits einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese Flächen werden von der Nachbarschaft teilweise als ausreichend, zu nah am Siedlungsgebiet und nicht verträglich gestaltet empfunden. Die Betreiber der aktuell betriebenen Windanlagen im Stadtgebiet leisten auch keinen finanziellen Beitrag zur Akzeptanz von erneuerbaren Energien an die Kommune, wie dies seit dem EEG 2023 vom Gesetzgeber empfohlen wird. Dies ist für diese älteren Anlagen von der Stadt auch nicht rechtlich einforderbar, sondern nur für neuere Anlagen. Gleichzeitig gibt es weitere Anfragen von Windenergieanlagen- und PV-Anlagenbetreibern sowie von regionalen Landwirten zur Errichtung weiterer Anlagen auf Landwirtschaftsflächen. Es gilt daher einen Weg zu finden wie erneuerbare Energien vor allem für regionale Betreiber in der Stadt Altlandsberg behutsam ausgebaut, Konflikte verringert und die Akzeptanz bei der Bevölkerung erhöht werden kann.
Die Wärmeversorgung soll in Deutschland bis spätestens 2045 treibhausneutral sein. Die Kommunen sollen dafür in einem ersten Schritt kommunale Wärmepläne erstellen, um Bestand, Potenziale und Ziele zu identifizieren.