Eine Beglaubigung von Abschriften dient als Nachweis, dass eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Vom Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden z. B.
- Deutsche Personenstandsurkunden
- Abschriften der Katasterbücher
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Testamente
- Verträge
- private Schriftstücke
- Ausländische Urkunden