Beglaubigung von Abschriften (Kopien)

Beglaubigung von Abschriften (Kopien)

Eine Beglaubigung von Abschriften dient als Nachweis, dass eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Vom Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden z. B.

  • Deutsche Personenstandsurkunden
  • Abschriften der Katasterbücher
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Verträge
  • private Schriftstücke
  • Ausländische Urkunden