Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigung von Unterschriften

Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. 
Diese wird häufig für Vollmachten, Einverständniserklärungen, Anträge für Renten- oder Sozialversicherungszwecke benötigt.

Vom Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden unter anderem Unterschriften auf 

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Verträge