Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat.
Diese wird häufig für Vollmachten, Einverständniserklärungen, Anträge für Renten- oder Sozialversicherungszwecke benötigt.
Vom Einwohnermeldeamt nicht beglaubigt werden unter anderem Unterschriften auf
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügungen
- Testamente
- Verträge