Führungszeugnisse

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist ein behördliches Dokument, das Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist. 

Es wird häufig für die Arbeitsaufnahme, ehrenamtliche Tätigkeiten oder behördliche Zwecke benötigt.

Arten von Führungszeugnissen:

  • Privates Führungszeugnis – für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber
  • Behördliches Führungszeugnis – direkter Versand an eine Behörde
  • Erweitertes Führungszeugnis – für Tätigkeiten mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen

 

Hier gehts zum Online-Antrag Ihres Führungszeugnisses.

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist zwar empfehlenswert aber nicht zwingend notwendig.

Gern können Sie uns schriftlich oder per E-Mail alle notwendigen Unterlagen zusenden.
 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Behördliches Führungszeugnis: Angaben über den Verwendungszweck und der Anschrift der Behörde

Die Erteilung von Führungszeugnissen ist grundsätzlich gebührenpflichtig und beträgt 13,00 Euro.

Ihr Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird direkt an das Bundesjustizamt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa zwei Wochen.

Führungszeugnisse werden nicht direkt ausgehändigt, sondern per Post an den Antragsteller oder an die Behörde gesandt.
Sie erhalten bei Antragstellung eine schriftliche Bestätigung über die Beantragung eines Führungszeugnisses als Nachweis.