Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauskunft

Die Gewerbezentralregisterauskunft erhält Informationen über gewerbliche Verstöße und gibt Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragene gewerbliche Bußgeldentscheidungen, Versagungen und Widerrufe von gewerblichen Erlaubnissen.
Sie wird oft für Gewerbeanmeldungen, Ausschreibungen oder Konzessionen benötigt.

Arten der Gewerbezentralregisterauskunft:

-    Für Privatpersonen mit Einzelgewerbe – Gibt Auskunft über eigene gewerbliche Verstöße 

 

Hier gehts zum Online-Antrag Ihrer Gewerbezentralregisterauskunft.

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig.

Gern können Sie uns schriftlich oder per E-Mail alle notwendigen Unterlagen zusenden.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Für Behörden: Angaben über den Verwendungszweck und Anschrift der Behörde

Die Erteilung von Gewerbezentralregisterauskünften ist grundsätzlich gebührenpflichtig und beträgt 13,00 Euro.

Ihr Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges wird direkt an das Bundesjustizamt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa zwei Wochen.

Gewerbezentralregisterauskünfte werden nicht direkt ausgehändigt, sondern per Post an den Antragsteller oder an die Behörde gesandt.
Sie erhalten bei Antragstellung eine schriftliche Bestätigung über die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft als Nachweis.