Meldewesen

An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Altlandsberg verlegt haben oder innerhalb der Stadt Altlandsberg umziehen, so haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt der Stadt Altlandsberg anzumelden. Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes erfolgt automatisch mit Ihrer Anmeldung.
Die Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie nach Ihrem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen oder eine Nebenwohnung aufgeben. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung seine Anschrift im Ausland angeben. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir mit Ihnen bspw. im Zusammenhang mit Wahlen Kontakt aufnehmen.