Nach dem Grundgesetz sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis zu besitzen.
Auch jüngere Personen können bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres einen Ausweis erhalten – auf Antrag wird dieser ebenfalls ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Personalausweisportal des Bundesinnenministerium