Personalausweis

Personalausweis

Nach dem Grundgesetz sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis zu besitzen.
Auch jüngere Personen können bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres einen Ausweis erhalten – auf Antrag wird dieser ebenfalls ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Personalausweisportal des Bundesinnenministerium
 

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises hängt von Ihrem Alter bei Antragstellung ab:
Antragstellung unter 24 Jahre:        Gültigkeitsdauer 6 Jahre
Antragstellung über 24 Jahre:        Gültigkeitsdauer 10 Jahre

Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten.
Der Personalausweis verliert vor der eingetragenen Gültigkeitsdauer die Gültigkeit, wenn die Angaben nicht mehr zutreffen (z. B. neuer Name nach Eheschließung) oder Sie sich äußerlich so verändert haben, dass Ihr Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung geeignet ist.
Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führt nicht zur Ungültigkeit des Ausweises.
 

Bitte planen Sie für die Beantragung Ihres Ausweises etwa 20 Minuten ein.
Die Vorgangsbearbeitung ist aktuell zeitaufwendiger als bisher, da seit dem 1. Mai 2025 neue Regelungen für die Erfassung von Lichtbildern in Kraft getreten sind. Mit diesen Regelungen können nur noch digitale Passfotos akzeptiert werden, die entweder von einem zertifizierten Fotografen übermittelt oder direkt vor Ort mit dem bereitgestellten Lichtbildsystem erstellt worden sind.

Gedruckte oder mitgebrachte Passfotos auf Papier können nicht mehr akzeptiert werden.

  • Alter Personalausweis/ gültiger Reisepass
  • Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde etc.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters (auch bei verheirateten Paaren) oder ggf. Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge (Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt) oder Gerichtsurteile
  • Kopie Personalausweis vom nicht anwesenden Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter
  • Ggf. QR-Code des Lichtbildes, falls Foto über einen anderen Anbieter aufgenommen wurde
Personalausweis für unter 24-Jährige: 22,80 Euro   
Personalausweis für über 24-Jährige: 37,00 Euro   
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro   

 

Sollten Sie den Service der Lichtbildaufnahme im Einwohnermeldeamt nutzen wollen, fallen zusätzlich 6,00 € Fotogebühren an.
 

Personen, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden oder Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können von der Ausweispflicht befreit werden.

Folgende Unterlagen werden für die Befreiung von der Ausweispflicht benötigt:

  • Antrag
  • Personalausweis/ Reisepass der betroffenen Person
  • Nachweis über Immobilität (Hausarzt oder Pflegedienst)
  • Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt, dann Kopie Personalausweis vom Bevollmächtigten und Telefonnummer oder Mailadresse für eventuelle Rückfragen