Reisepass

Reisepass

Der Reisepass ist Ihr wichtigstes Dokument für Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Er dient als Nachweis Ihrer Identität sowie Staatsangehörigkeit und wird für die Einreise in viele Länder benötigt. 
Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres Passes!

Viele Länder verlangen, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein muss. 
Auch für Kinder und Säuglinge ist ein eigener Reisepass erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden. Sie erhalten nun ebenfalls reguläre Reisepässe, wie Erwachsene. Ändert sich das Aussehen des Kindes so, dass es auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Antragstellung unter 24 Jahre:   Gültigkeitsdauer sechs Jahre     
Antragstellung über 24 Jahre:   Gültigkeitsdauer 10 Jahre     

Weitere Informationen erhalten Sie über die Informationsseite des Bundesministerium des Innern

 

Express Reisepass

Für das Express-Bestellverfahren wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € je Reisepass erhoben. Der Reisepass ist genauso gültig, wie der oben genannte. Es handelt sich hierbei nur um eine schnelle Anfertigung. In der Regel liegt der Express Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (Mo - Fr ohne Feiertage und Betriebsschließungen) in der Behörde vor.

 

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird nur ausgestellt, wenn ein Express-Pass nicht mehr rechtzeitig angefertigt werden kann. Die Notwendigkeit der Ausstellung muss nachgewiesen werden (Reiseunterlagen, Flugtickets).

Sie müssen bei der Beantragung grundsätzlich persönlich anwesend sein.
Bitte planen Sie sich für die Beantragung Ihres Reisepasses etwa 20 Minuten ein. 
Die Vorgangsbearbeitung ist aktuell zeitaufwendiger als bisher, da seit dem 1. Mai 2025 neue Regelungen für die Erfassung von Lichtbildern in Kraft getreten sind. Mit diesen Regelungen können nur noch digitale Passfotos akzeptiert werden, die entweder von einem zertifizierten Fotografen übermittelt oder direkt vor Ort mit dem bereitgestellten Lichtbildsystem erstellt worden sind.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde etc.
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter (auch bei verheirateten Paaren) oder ggf. Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge (Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt) oder Gerichtsurteile
  • Kopie Personalausweis vom nicht anwesenden Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter
  • Ggf. QR-Code des Lichtbildes, falls Foto über einen anderen Anbieter aufgenommen wurde
Reisepass für unter 24-jährige:   37,50 Euro
Reisepass für über 24-jährige:   70,00 Euro
Vorläufiger Reisepass:   26,00 Euro
Express Reisepass:   Aufpreis 32,00 Euro

Falls Sie in unserem Einwohnermeldeamt die Lichtbilder erfassen, fallen zusätzlich 6,00 Euro Gebühren an.