Der Reisepass ist Ihr wichtigstes Dokument für Reisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Er dient als Nachweis Ihrer Identität sowie Staatsangehörigkeit und wird für die Einreise in viele Länder benötigt.
Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres Passes!
Viele Länder verlangen, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein muss.
Auch für Kinder und Säuglinge ist ein eigener Reisepass erforderlich. Beachten Sie bitte, dass Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt werden. Sie erhalten nun ebenfalls reguläre Reisepässe, wie Erwachsene. Ändert sich das Aussehen des Kindes so, dass es auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Antragstellung unter 24 Jahre: | Gültigkeitsdauer sechs Jahre | |
Antragstellung über 24 Jahre: | Gültigkeitsdauer 10 Jahre |
Weitere Informationen erhalten Sie über die Informationsseite des Bundesministerium des Innern.
Express Reisepass
Für das Express-Bestellverfahren wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € je Reisepass erhoben. Der Reisepass ist genauso gültig, wie der oben genannte. Es handelt sich hierbei nur um eine schnelle Anfertigung. In der Regel liegt der Express Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (Mo - Fr ohne Feiertage und Betriebsschließungen) in der Behörde vor.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und wird nur ausgestellt, wenn ein Express-Pass nicht mehr rechtzeitig angefertigt werden kann. Die Notwendigkeit der Ausstellung muss nachgewiesen werden (Reiseunterlagen, Flugtickets).