Besondere Beurkundungen

Besondere Beurkundungen

Das Standesamt ist nicht nur für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zuständig, sondern auch für weitere Beurkundungen, die in besonderen Lebenssituationen erforderlich sein können. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen, Anerkennungen von Vaterschaften oder Mutterschaften, nachträgliche Beurkundungen von Ereignissen im Ausland oder andere Änderungen im Personenstandsregister.
All diese Beurkundungen stellen sicher, dass wichtige Personenstandsdaten richtig dokumentiert und rechtlich anerkannt werden.
Jede dieser Beurkundungen bedarf einer gesonderten Prüfung und der Vorlage diverser Unterlagen.

Das Team des Standesamtes Altlandsberg unterstützt Sie bei allen Fragen rund um:

  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Namensänderungen nach dem Personenstandsgesetz
  • Namens- und Geschlechtsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz
  • Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland
  • Anerkennung von ausländischen Scheidungsurteilen