Sterbefall

Sterbefall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwierige Zeit, die jedoch auch einige organisatorische Schritte erfordert. Einer der wichtigsten ist die offizielle Anzeige beim Standesamt, damit der Sterbefall ordnungsgemäß beurkundet werden kann.
Das Standesamt Altlandsberg steht Ihnen in dieser Situation unterstützend zur Seite.

Hier finden Sie nachfolgend alle wichtigen Informationen zu den notwendigen Unterlagen und wichtigen Schritten, um den Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten.
Das Standesamt Altlandsberg hilft Ihnen gerne bei Fragen oder bei der Einreichung der erforderlichen Dokumente.
 

Wenn Ihr Angehöriger in Altlandsberg verstorben ist, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tag folgenden Werktag im Standesamt Altlandsberg mündlich oder schriftlich angezeigt werden. 

Die Anzeige des Sterbefalls ist sehr wichtig, denn nur mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde wird der Sterbefall rechtskräftig registriert und dokumentiert.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche behördliche und private Angelegenheiten erforderlich, wie zum Beispiel die Regelung der Bestattung, des Nachlasses, die Abmeldung bei Behörden oder die Beantragung von Rentenleistungen.
 

Die Anzeige eines Sterbefalls erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ist Ihr Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung in Altlandsberg verstorben, so erhält das Standesamt Altlandsberg auch hier eine schriftliche Sterbefallanzeige der Pflegeeinrichtung.
Ist Ihr Angehöriger zu Hause oder bei jemand anderem in Altlandsberg verstorben, so sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet:
1.    jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
2.    die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.
3.    jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

In der Regel übernimmt ein durch Sie beauftragtes Bestattungsunternehmen alle Formalitäten und reicht im Standesamt Altlandsberg die Sterbefallanzeige mit allen notwendigen Unterlagen ein.
Ein bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer eingetragenes Bestattungsunternehmen kann einen Sterbefall ebenfalls schriftlich anzeigen.
 

1.    Nachweise zur Identität der verstorbenen Person und ggf. der anzeigenden Person
-    Personalausweis oder Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument

2.    Standesamtliche Urkunden
-    Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
-    Familienstand der verstorbenen Person: verheiratet (Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister)
-    Familienstand der verstorbenen Person: geschieden oder verwitwet (Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe sowie der Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei geschiedenen Eltern) oder durch die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (bei verwitweten Eltern)

3.    Ärztliche Unterlagen
-    Todesbescheinigung (ausgestellt vom Arzt, der den Tod festgestellt hat)

4.    Sterbefallanzeige 

5.    Zusätzliche Unterlagen 
-    Ggf. Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person durch eine Meldebescheinigung
-    Vollmacht des Bestattungsunternehmens 
 

Die Kosten im Rahmen der Sterbefallbeurkundung hängen von der Anzahl der benötigten Geburtsur-kunden ab:
1. Exemplar der Sterbeurkunde:        16,00 Euro
    Jedes weitere Exemplar:                  8,00 Euro