Wenn Ihr Angehöriger in Altlandsberg verstorben ist, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tag folgenden Werktag im Standesamt Altlandsberg mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeige des Sterbefalls ist sehr wichtig, denn nur mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde wird der Sterbefall rechtskräftig registriert und dokumentiert.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche behördliche und private Angelegenheiten erforderlich, wie zum Beispiel die Regelung der Bestattung, des Nachlasses, die Abmeldung bei Behörden oder die Beantragung von Rentenleistungen.