15.01
2026

Änderung Bundesmeldegesetz - Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes

Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnte einer Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprochen werden. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt. Infolgedessen entfällt auch der Bedarf für die Übermittlungssperre “Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)”. 
Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. 
Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden. Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.