Aktuell kursieren mehrere Ansätze, um Unternehmen Daten zu entlocken. Erhalten Sie E-Mails, die vermeintlich von Ihrer Industrie- und Handelskammer stammen, so prüfen Sie diese Nachrichten genau. Die gefälschten Nachrichten weisen beispielsweise auf eine jährliche Überprüfung von Unternehmensdaten hin. Öffnen Sie in keinem Fall hinterlegte Links und löschen Sie umgehend solche E-Mails.
Um Unternehmerdaten im Handelsregister zu prüfen, sollte der Unternehmer ausschließlich die Internetseite des Registerportals der Länder www.handelsregister.de aufsuchen. Änderungen von Unternehmensdaten, die im Handelsregister einzutragen sind, sind zur dortigen Eintragung i.d.R. durch Notare an das zuständige Amtsgericht zu senden. Das heißt, dass Änderungen im Handelsregister ohnehin nicht durch den Unternehmer selbst vorgenommen werden können.
Auch die Androhung, die Unternehmerdaten im Handelsregister nach 3 Tagen zu löschen, ist schlichtweg falsch! Diese Androhung dient der Verunsicherung und soll zum schnellen Handeln durch das Öffnen des mitgesandten Links verführen.