19.03
2025

Angepasste Gebührenordnung - Hundeanmeldung wird kostenpflichtig

Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg in Kraft. Damit verbunden sind auch neue Gebühren, die rückwirkend ab dem 24.09.2024 erhoben werden. 
Gemäß der seit dem 24.09.2024 gültigen Gebührenordnung (GebOMIK) ist die Ordnungsbehörde verpflichtet, für die ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung (§ 2 Absatz 2 HundehV) eine einmalige Gebühr zu erheben. 
Die Hundehalter werden in den kommenden Wochen per Post über diesen Sachverhalt informiert und erhalten ihren Gebührenbescheid.

Die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht eines Hundes beim Ordnungsamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden. Seit dem 24.09.2024 muss die Hundehaltung daher nicht nur für die Hundesteuer in der Finanzverwaltung, sondern auch beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Sofern Sie einen Hund halten und diesen noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet haben, füllen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular aus (Anzeige der Hundehaltung gemäß Hundehalterverordnung) und senden dies per Post (Stadt Altlandsberg, Ordnungsamt, Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg) oder per E-Mail an ordnungsamt(at)stadt-altlandsberg.de

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Ordnungsamtes auch unter den Telefonnummern 033438/156-51 oder 033438/156-52 zur Verfügung.