11.04
2024

Aufruf zur Mitarbeit als Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson

Die Stadt Altlandsberg unterhält in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Schiedsstelle. In diesem Jahr ist die Neuwahl/Wiederwahl von einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson vorgesehen.

Was ist eine Schiedsstelle?
Im täglichen Zusammenleben kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Die Schiedsstelle ist eine unabhängige Einrichtung zur vorgerichtlichen Schlichtung von Streitfällen, damit diese nicht immer vor Gericht ausgetragen werden müssen. Schwerpunkt ist das Erreichen einer Einigung in kleinen Streitfällen des täglichen Lebens. 
Schiedspersonen werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt, durch den Direktor des Amtsgerichts Strausberg bestätigt und in das Schiedsamt berufen.

Was wird geschlichtet?

  • Nachbarschafts- und Mietrechtsstreitigkeiten jeglicher Art, wie z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen
  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten, sowohl über Zahlung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine Obergrenze des Streitwertes)
  • Schlichtungsversuch bei Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung sowie Verletzung des Briefgeheimnisses usw.

Was macht eine Schiedsstelle nicht?

  • Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
  • Rechtsberatungen (aber Hinweise, wohin sich der Bürger wenden kann)

Wie funktioniert eine Schlichtung?
In den Bürgersprechzeiten wird im Gespräch versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass die streitenden Parteien sich über die Beilegung ihres Zwistes einigen - einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt! Kommt die Einigung - also der Vergleich - zustande, wird darüber ein Protokoll angefertigt, das die streitenden Parteien unterschreiben und die Schiedsperson mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Der Vergleich ist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden.

Persönliche Voraussetzungen für eine Bewerbung
Die Schiedsperson muss nach dem Schiedsstellengesetz nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Wer sich bewerben möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein, das Wahlrecht besitzen sowie im Gemeindegebiet wohnen.

Was bieten wir?
Die Stadt Altlandsberg bietet eine enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie eine Unterstützung der kompetenten Aufgabenerfüllung durch fachbezogene Fortbildungen. 
Eine Schiedsperson erhält derzeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €.

Wie bewerbe ich mich?
Eine schriftliche formlose Bewerbung mit Angabe von

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Anschrift
  • Geburtstag, Geburtsort
  • Beruf
  • Telefon, eventuell Fax, E-Mail-Adresse

kann ab sofort in der Stadtverwaltung Altlandsberg, z. Hd. Frau Zöller, Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg, eingereicht werden.

Allgemeine Informationen zur Schiedsstelle Altlandsberg sind im Internet unter www.altlandsberg.de abrufbar.


gez.
Michael Töpfer
Bürgermeister