02.02
2026

Information zur Abfallentsorgung für Gewerbetreibende

In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen neben dem Restabfall weitere produktionsspezifische Abfälle an, die verwertet werden sollen. Hierzu gehören Abfälle aus Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffen, Folien, Holzresten, Verpackungen, Glas, Keramik, Metallen sowie Bioabfälle.

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang mit diesen Abfällen und stellt besondere Anforderungen an eine hochwertige Verwertung.
Alle Abfallgemische, die nicht verwertet werden können, gelten als Abfall zur Beseitigung und müssen über Restabfallbehälter dem Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden.

Neben der Gewerbeanmeldung ist daher auch die Anmeldung zur Abfallentsorgung vorzunehmen. Die Abfallberatung des EMO unterstützt Gewerbebetriebe bei der Auswahl der passenden Abfallbehälter. 
Telefon: 03341/354-7013 oder -7014
E-Mail: abfallberatung(at)landkreismol.de

Die wichtigsten Informationen sind im Flyer zusammengefasst.