25.11
2024

Information zur neuen Hundehalterverordnung im Land Brandenburg

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits ab dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt. Was bedeutet das für Sie als Hundehalter/in? Hier eine Zusammenfassung:

Anmeldung und Chippen Ihres Hundes
Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Ab sofort müssen ALLE Hunde, die älter als 8 Wochen sind, unabhängig von ihrer Rasse und Größe beim örtlichen Ordnungsamt angezeigt und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. 
Das Ordnungsamt der Stadt Altlandsberg bittet alle Hundehalter/innen, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihres Hundes/ ihrer Hunde und die Kennzeichnung mittels Mikrochip bis zum 31.12.2024 anzuzeigen.

Nutzen Sie hierzu das Formular zur Anzeige der Hundehaltung oder nehmen Sie per E-Mail unter ordnungsamt(at)stadt-altlandsberg.de Kontakt zu uns auf.

Leinenpflicht
Hunde müssen künftig bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sportplätzen sowie in öffentlichen Parks an der Leine geführt werden. Die Leine muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen.

Maulkorbpflicht
In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln hat jeder Hund einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.

Mitnahmeverbot
Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, ausgewiesene Liegewiesen und an öffentliche Badestellen mitgenommen werden.

Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes
Die Einstufung von Hunden als unwiderleglich und widerleglich gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ist abgeschafft. Das Verbot des Haltens von unwiderleglich gefährlichen Hunden entfällt. Es soll zukünftig vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin/des Halters entscheidend sein. Danach hat die örtliche Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall festzustellen (z. B. nach einem Biss).

Beseitigung von Verunreinigungen
Es besteht außerdem eine Pflicht zur Beseitigung der durch den Hund verursachten Verunreinigungen. Diese sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei sonstigen Fragen zur neuen Hundehalterverordnung steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Altlandsberg unter der Telefonnummer: 033438/156-52 gerne zur Verfügung.

Ordnungsamt der Stadt Altlandsberg