02.02
2026

Informationen zum Winterdienst in Altlandsberg

Aktuell erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Hinweise auf nicht oder nur unzureichend geräumte Gehwege sowie auf glatte Nebenstraßen. Diese Meldungen nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig möchten wir transparent erläutern, wie der Winterdienst in Altlandsberg organisiert ist und weshalb nicht alle Bereiche gleichzeitig geräumt und gestreut werden können.

Die gültige Reinigungssatzung legt klar fest, dass der Winterdienst eine Gemeinschaftsaufgabe ist.
Während die Stadt vor allem auf Fahrbahnen mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit tätig wird, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich.

Aufgaben der Stadt: 
Die Stadt Altlandsberg übernimmt den Winterdienst insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Fahrbahnen der Kategorien I und II (Priorisierung nach Verkehrsbedeutung und Gefahrenlage)
  • Gehwege der Kategorie I
  • Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, z. B. Steigungen, Kurven oder Kreuzungsbereiche
  • Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und Schulbusverkehrs, damit ein sicherer Ein- und Ausstieg gewährleistet ist

Gerade bei den aktuellen Schnee- und Eisereignissen können gefährliche Bereiche nur schrittweise bearbeitet werden. Zunächst werden Hauptverkehrsachsen und wichtige Verbindungsstraßen gesichert, anschließend weitere Abschnitte. Dies erfolgt durch einen beauftragten Dienstleister und wird durch die städtischen Mitarbeiter unterstützt. 

Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger:
Für Gehwege vor Grundstücken sind die Anlieger verantwortlich (Kategorien I und II). Dabei gilt insbesondere:

  • Gehwege sind auf einer Mindestbreite von 1,50m von Schnee und Eis freizuhalten
  • Ist kein Gehweg vorhanden, muss eine Gehgasse von mindestens 1 m Breite geräumt werden
  • Schnee und Glätte sind zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen
  • Entsteht Glätte über Nacht, ist werktags bis 7 Uhr, an Wochenenden/Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen

Es dürfen abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Streusalz ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

Das Ordnungsamt überprüft die Einhaltung der Anliegerpflichten stichprobenartig. Aufgrund der Größe der Flächengemeinde mit mehreren Ortsteilen sind Kontrollen jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten durchführbar.

Ein funktionierender Winterdienst ist nur möglich, wenn alle Beteiligten ihren Verpflichtungen nachkommen.

Warum Nebenstraßen oft länger glatt bleiben
In Neben- und Anliegerstraßen ist die Beseitigung von Glätte häufig besonders schwierig:

  • Das Verkehrsaufkommen ist meist gering.
  • Streumittel wie Salz oder Splitt entfalten ihre an- und auftauende Wirkung besser durch Befahrung und Bewegung.
  • Bei Tauwetter am Tag und Frost in der Nacht können Flächen erneut überfrieren – auch nach vorherigem Streuen.

Gefährliche Stellen in Nebenstraßen werden deshalb nach und nach mehrfach durch die Stadtverwaltung und Dienstleister bearbeitet sowie bei Bedarf und je nach Wetterlage und verfügbaren Kapazitäten.

Bitte helfen Sie mit:
Anliegerinnen und Anlieger: Räumen und streuen Sie Gehwege zuverlässig. Sie schützen damit andere und verringern eigene Haftungsrisiken.
Alle Verkehrsteilnehmenden: Passen Sie Ihr Verhalten den Witterungsbedingungen an, besonders in Nebenstraßen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, damit wir gemeinsam sicher durch den Winter kommen.