04.02
2026

Termine Schadstoffmobil angepasst

Für einige Städte und Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland wurden aus Effizienzgründen die Termine für die Frühjahrs- und Herbstsammlung des Schadstoffmobils in 2026 noch einmal angepasst. Darauf weist der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) hin.
In der „AbfallApp MOL“ wurden diese Termine automatisch aktualisiert. Auch auf der Webseite des Entsorgungsbetriebs sind die aktuellen Termine hinterlegt. 
Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich den Tourenplan bereits vor dem 27. Januar 2026 über die Webseite selbst generiert haben, werden gebeten, die Schadstofftermine noch einmal zu prüfen und sich ggf. den Tourenplan ein weiteres Mal auszudrucken bzw. die neuen Termine in den persönlichen Kalender zu übertragen. 

In Altlandsberg ist das Schadstoffmobil an folgenden Terminen unterwegs: 

Am Marktplatz:19.03.26 (15:15 - 16:00 Uhr) / 24.03.26 (08:00 - 08:45 Uhr) / 
20.08.26 (08:00 - 08:45 Uhr) / 25.08.26 (15:15 - 16:00 Uhr)
Landsberger Str./Waldring, OT Bruchmühle:24.03.26 (09:00 - 09:45 Uhr) / 25.08.26 (14:30 - 15:00 Uhr)
Bushaltestelle Wilkendorf, Dorf, OT Wilkendorf:31.03.26 (08:30 - 09:00 Uhr) / 02.09.26 (16:00 - 16:30 Uhr)
Am Winkel/Schilfweg, OT Gielsdorf:31.03.26 (09:15 - 09:45 Uhr) / 02.09.26 (15:15 - 15:45 Uhr)
Am Dorfanger 4/Dorfstr., OT Wesendahl:31.03.26 (10:00 - 10:30 Uhr) / 02.09.26 (14:30 - 15:00)
Alte Dorfstr. 8, OT Wegendorf:31.03.26 (10:45 - 11:15 Uhr) / 02.09.26 (13:45 - 14:15 Uhr)
Bushaltestelle Buchholz, Dorf (Glascontainer), OT Buchholz:31.03.26 (11:30 - 12:00 Uhr) / 02.09.26 (13:00 - 13:30 Uhr)                                          

Gefährliche Abfälle dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Aus diesem Grund fährt das Schadstoffmobil für private Haushalte zweimal pro Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst) nach einem festgelegten Tourenplan durch den gesamten Landkreis und hält dabei in nahezu jedem Ort. Zum vorgesehenen Zeitpunkt sind die gefährlichen Abfälle dem Mitarbeiter des Schadstoffmobils persönlich zu übergeben, am besten immer in den Originalverpackungen. Die Entsorgung der Schadstoffe ist in der Grundgebühr enthalten, so dass keine gesonderte Gebühr zu entrichten ist.