26.07
2026

Wasser schützen – geltendes Entnahmeverbot beachten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weist der Landkreis Märkisch-Oderland darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern weiterhin untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt bereits seit 2020 und ausdrücklich bis auf Widerruf (https://www.maerkisch-oderland.de/service-aktuelles/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung-38-2026)

Das Verbot betrifft alle Oberflächengewässer im Landkreis. Ausgenommen sind lediglich Kleinstmengen von weniger als zehn Litern pro Tag und Person für den privaten, nicht gewerblichen Eigenbedarf sowie Wasserentnahmen durch die Feuerwehr im Brandfall. 

Bitte beachten Sie die geltende Regelung und helfen Sie mit, unsere Gewässer und den Wasserhaushalt in der Region zu schützen. Gerade in Trocken- und Hitzeperioden zählt jeder verantwortungsvolle Umgang mit Wasser.