Zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm werden in etwa fünfjährigen Abständen von den betroffenen Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne erarbeitet. Dies ist auch eine Pflichtaufgabe der Stadt Altlandsberg, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern zu regeln. Als Umgebungslärm werden „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien“ bezeichnet, „die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden“. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm. In Altlandsberg ist vor allem der Bereich Radebrück im Ortsteil Bruchmühle von Lärm betroffen, der die Orientierungswerte überschreitet. Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 für die Stadt Altlandsberg orientiert sich an den in der Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Anforderungen und hat u. a. die Bestandsanalyse, Maßnahmenplanung mit Wirkungsanalyse, die Ausweisung ruhiger Gebiete und als wesentlichen Punkt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Inhalt. Dazu wurde der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans in gedruckter und digitaler Form für jedermann zugänglich gemacht.
Altlandsberger Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessierte konnten sich im Zeitraum vom 01. bis 31.07.2024 zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans äußern.
Die Endfassung des Berichts zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung (Stand 14.08.24) können Sie hier einsehen. Sie wurde am 17.10.2024 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Altlandsberg beschlossen und an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) übermittelt. Im Jahr 2029 wird es eine erneute Stufe der Lärmaktionsplanung in Altlandsberg geben.