Vorranggebiet Windenergienutzung

Die Stadt Altlandsberg verfügt über einen rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“, der beidseits der L235 zwischen den Ortslagen Wegendorf und Wesendahl zwei sonstige Sondergebiete „Windenergienutzung“ als Konzentrationszonen zur Windenergienutzung darstellt.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von Windenergienutzung-Vorranggebieten von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Die regionalen Planungsgemeinschaften wurden mit der Umsetzung beauftragt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat daraufhin den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ erstellt. Dieser Entwurf lag zuletzt als 2. Entwurf vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen, auch von Bürgerinnen und Bürgern, abgegeben werden. Aktuell erfolgt die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen.
Für Altlandsberg wurde im 2. Entwurf des Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ eine Fläche von 175,3 ha als Vorranggebiet „Windenergienutzung“ (VR WEN) festgelegt. Nähere Informationen zum sachlichen Teilregionalplan “Erneuerbare Energien” unter www.rpg-oderland-spree.de 

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ der Stadt Altlandsberg soll den Zielen der Planung des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ angepasst werden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst somit im Wesentlichen die Flächenkulisse des durch die Regionalplanung voraussichtlich auszuweisenden Vorranggebiets Windenergienutzung in den Ortsteilen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz, was mit einer Vergrößerung der Fläche insbesondere in nördliche, südliche und westliche Richtung einhergeht. Ein Mindestabstand von 1.000 m zu den umliegenden Wohnsiedlungen wird nicht unterschritten.
Im „Windpark Altlandsberg“ befinden sich insgesamt 13 Windenergieanlagen verschiedener Betreiber. 11 davon innerhalb der im sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellten Sondergebiete „Windenergienutzung“ und der zu erwartenden Flächenkulisse über ein Windvorranggebiet der Regionalplanung. Die Anzahl und konkreten Standorte der in Planung befindlichen Anlagen ist noch nicht abschließend. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt keine Anlagenplanung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind durch den Vorhabenträger 5 moderne Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe zwischen ca. 250 m und 265 m vorgesehen.
Die beiden 2003 errichteten Anlagen befinden sich außerhalb der dargestellten Sondergebiete, deutlich näher an der Ortslage Wegendorf (500 m und 800 m). Diese Standorte sind für eine langfristige Nutzung nicht mehr vorgesehen und sollen im Zusammenhang mit der Norderweiterung des Windparks aufgegeben und vollständig zurück gebaut werden.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans lag vom 18.08.2025 bis einschließlich 17.10.2025 öffentlich aus. Die Stadt Altlandsberg lud in diesem Zusammenhang Mitte Oktober 2025 zu drei Informationsveranstaltungen in den Ortsteilen Buchholz, Wegendorf und Wesendahl ein und stellte an diesen Abenden die Planung sowie mögliche Beteiligungskonzepte vor.

Wo stehen wir in diesem Verfahren?

  • Einleitungsbeschluss: 26.11.2020
  • Ortsübliche Bekanntmachung: 09.12.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 08.03. - 03.05.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 08.03. - 03.05.2024
  • Beschluss über Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: 19.06.2025
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: 18.08. - 17.10.2025
  • Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: mit Schreiben vom 18.08.2025
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: -
  • Feststellungs- oder Satzungsbeschluss: -
  • Genehmigung des Bauleitplans: -
  • Inkrafttreten: -