Vorranggebiet Windenergienutzung

Die Stadt Altlandsberg verfügt über einen rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“, der beidseits der L235 zwischen den Ortslagen Wegendorf und Wesendahl zwei sonstige Sondergebiete „Windenergienutzung“ als Konzentrationszonen zur Windenergienutzung darstellt.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von Windenergienutzung-Vorranggebieten von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Die regionalen Planungsgemeinschaften wurden mit der Umsetzung beauftragt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat daraufhin den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ erstellt. Dieser Entwurf lag vom 11. März 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 unter www.rpg-oderland-spree.de öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen, auch von Bürgerinnen und Bürgern, abgegeben werden.
Für Altlandsberg wurde im Entwurf des Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ eine Fläche von 175,3 ha als Vorranggebiet „Windenergienutzung“ (VR WEN) festgelegt.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ der Stadt Altlandsberg soll den Zielen der Planung des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ angepasst werden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst somit im Wesentlichen die Flächenkulisse des durch die Regionalplanung voraussichtlich auszuweisenden Vorranggebiets Windenergienutzung in den Ortsteilen Wegendorf, Wesendahl und Buchholz. 
Im „Windpark Altlandsberg“ befinden sich insgesamt 13 Windenergieanlagen verschiedener Betreiber. 11 davon innerhalb der im sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellten Sondergebiete „Windenergienutzung“ und der zu erwartenden Flächenkulisse über ein Windvorranggebiet der Regionalplanung. Im südlichen Bereich wäre innerhalb der dargestellten Sondergebiete gegenwärtig in Abhängigkeit von der konkreten Anlagengestaltung eventuell die Einordnung von 1 oder 2 weiteren Anlagen denkbar.
Darüber hinaus befinden sich weitere Anlagen zur nördlichen Erweiterung des Windparks in Planung. Die Anzahl und konkreten Standorte der in Planung befindlichen Anlagen ist noch nicht abschließend und wird im Rahmen des Genehmigungsantrags nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) festgelegt.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt keine Anlagenplanung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind durch den Vorhabenträger 4 bis 5 moderne Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe zwischen ca. 250m und 265m vorgesehen.
Die beiden 2003 errichteten Anlagen befinden sich außerhalb der dargestellten Sondergebiete, deutlich näher an der Ortslage Wegendorf (500 m und 800 m) und können bereits heute aus Gründen des Lärmschutzes nur mit Nachtabschaltung betrieben werden. Diese Standorte sind für eine langfristige Nutzung nicht mehr vorgesehen und sollen insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes im Zusammenhang mit der Norderweiterung des Windparks aufgegeben und zurückgebaut werden.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans lag vom 8. März bis 3. Mai 2024 unter www.altlandsberg.de/wirtschaft-stadtentwicklung öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Derzeit werden die Stellungnahmen gesichtet und abgewogen. Sobald dies erfolgt ist, wird der Abwägungsvorschlag in den zuständigen Ausschüssen und betroffenen Ortsbeiräten öffentlich beraten sowie der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.

Wo stehen wir in diesem Verfahren?

  • Einleitungsbeschluss: 26.11.2020
  • Ortsübliche Bekanntmachung: 09.12.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 08.03. - 03.05.2024
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 08.03. - 03.05.2024
  • Beschluss über Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: für den 10.04.2025 geplant
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: -
  • Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: -
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: -
  • Feststellungs- oder Satzungsbeschluss: -
  • Genehmigung des Bauleitplans: -
  • Inkrafttreten: -