Die Stadt Altlandsberg verfügt über einen rechtswirksamen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“, der beidseits der L235 zwischen den Ortslagen Wegendorf und Wesendahl zwei sonstige Sondergebiete „Windenergienutzung“ als Konzentrationszonen zur Windenergienutzung darstellt.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von Windenergienutzung-Vorranggebieten von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Die regionalen Planungsgemeinschaften wurden mit der Umsetzung beauftragt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat daraufhin den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ erstellt. Dieser Entwurf lag zuletzt als 2. Entwurf vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen, auch von Bürgerinnen und Bürgern, abgegeben werden. Aktuell erfolgt die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen.
Für Altlandsberg wurde im 2. Entwurf des Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ eine Fläche von 175,3 ha als Vorranggebiet „Windenergienutzung“ (VR WEN) festgelegt. Nähere Informationen zum sachlichen Teilregionalplan “Erneuerbare Energien” unter www.rpg-oderland-spree.de