Der Bebauungsplan „Neuer Schulcampus Altlandsberg“ ist am 28. Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel des B-Plans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (Schulcampus). Der Schulcampus wurde inzwischen mit der Gesamtschule und der Sporthalle bebaut. Die geplante Förderschule befindet sich in Bau. Da auf dem Schulcampus zusätzlich eine Wohnstätte für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche vom Landkreis errichtet werden soll, ist die Änderung des B-Plans notwendig.
Neuer Schulcampus Altlandsberg
Wo stehen wir in diesem Verfahren (1. Änderung B-Plan)?
- Aufstellungsbeschluss: 20.02.2025
- Billigungsbeschluss Vorentwurf: -
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: -
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: -
- Billigungs- und Abwägungsbeschluss: -
- Beteiligung der Öffentlichkeit: -
- Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: -
- Abwägungsbeschluss: -
- Satzungsbeschluss: -
- Inkrafttreten: -