Wohnen in Friedrichslust Süd

Am 24.03.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen in Friedrichslust Süd“ beschlossen. Dieser liegt in der Stadt Altlandsberg im Ortsteil Altlandsberg. Vorrangig werden die Ziele Schaffung von Wohnraum, Nutzung von vorhanden Erschließungen und die Ausbildung eines begrünten Ortsrandes verfolgt. Dies geschieht auf einer ca. 4,7 ha großen Flächen. Im bereits rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Baufläche dargestellt. Die Fläche soll durch Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt werden und schließt im Norden unmittelbar an die Wohnsiedlung Friedrichslust an. 

Ein schalltechnisches Gutachten, sowie eine Erfassung und gutachterliche Stellungnahme zu Quartieren von Fledermäusen sowie höhlen- und gebäudebrütenden Vogelarten ergaben, dass diese nicht dem Bebauungsplan entgegenstehen würden. Eine geotechnische Voruntersuchung ergab, dass in bestimmten Bereichen Bodenaustauschmaßnahmen vorgenommen werden müssten. Der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan gibt Auskunft darüber, dass die erheblichen und /oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der geplanten Eingriffe vollständig durch die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Plangebiets kompensiert werden können.

Nach der ersten formalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte eine Anpassung des 1. Entwurfs des Bebauungsplans. Vorrangig war die Herausnahme des westlich liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebietes aus dem Geltungsbereichs des Bebauungsplans Grund der Änderung, sowie das Verzichten auf die vorgesehenen Maßnahmen zur Ortsrandeingrünung und Ausdehnung der Schutzgebietsflächen. Eine erneute Auslegung des 2. Entwurfes geschah nach § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB vom 07.06.2024 bis 19.7.2024.

Wo stehen wir in diesem Verfahren?

  • Aufstellungsbeschluss: 24.03.2016
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.07. - 07.08.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 30.06.2020
  • Beschluss über Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: 28.10.2021
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.12.2021 - 17.01.2022
  • Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden: 06.12.2021
  • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange: 21.03.2024
  • erneute Beteiligung der Öffentlichkeit: 07.06. - 19.07.2024
  • erneute Beteilidung der Behörden und Nachbargemeinden: 07.06.2024
  • Satzungsbeschluss: -
  • Inkrafttreten: -