Kommunale Wärmeplanung

Bis 2045 soll in Deutschland eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Denn die Wärmeversorgung von Gebäuden macht einen großen Teil der Treibhausgas-Emissionen aus und muss nach und nach durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Zudem soll mehr unvermeidbare Abwärme, z. B. aus Industrieprozessen oder Rechenzentren, zur Wärmeversorgung eingesetzt werden.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund die Kommunen verpflichtet bis Ende 2028 Wärmepläne erstellen (Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird über Bundes-Fördermittel ermöglicht.

Aufgabe und Ziel

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für eine systematische Planung von Wärmebedarf, Wärmenetzen und möglichen Wärmequellen. 

Die kommunale Wärmeplanung erfasst den Bestand der Wärmeversorgung mit Energie- und Treibhausbilanz und identifiziert Potenziale zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, ggf. zur zentralen Wärmespeicherung sowie zur Steigerung der Gebäude- und Industrieeffizienz. Sie stellt dabei Gebiete fest, wo Wärmenetze sinnvoll wären, sowie Bereiche, in denen individuelle Lösungen dezentral, d. h. durch individuelle Heizungsanlagen der Gebäudeeigentümer (z. B. Wärmepumpen oder Pellet-Heizungen) erforderlich bleiben. Diese Ergebnisse werden veröffentlicht.

Die kommunale Wärmeplanung schreibt nicht vor, wie einzelne Gebäude künftig zu beheizen sind. Durch die Wärmeplanung erhalten die Bürger sowie weitere Wärmeverbraucher wichtige Informationen dazu, mit welcher Wärmeversorgungsart sie voraussichtlich rechnen können. Diese Informationen können sie dann bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Altlandsberg

Die Stadt Altlandsberg erstellt seinen kommunalen Wärmeplan mit den Nachbargemeinden Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin und Petershagen/Eggersdorf im Konvoi (Interkommunale Wärmeplanung). Die Planung begann im März 2026. Die Kommunale Wärmeplanung umfasst folgende Schritte: Datenerfassung, Eignungsprüfung, Potenzialanalyse, Szenarien und Maßnahmenvorschläge (20 übergreifende Maßnahmen sowie 5 je Kommune). Sie soll bis Sommer 2027 abgeschlossen sein (Endbericht).

Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Ortsteilen vorgesehen. Informationen dazu werden u. a. auf dieser Webseite veröffentlicht.