Bis 2045 soll in Deutschland eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Denn die Wärmeversorgung von Gebäuden macht einen großen Teil der Treibhausgas-Emissionen aus und muss nach und nach durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Zudem soll mehr unvermeidbare Abwärme, z. B. aus Industrieprozessen oder Rechenzentren, zur Wärmeversorgung eingesetzt werden.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund die Kommunen verpflichtet bis Ende 2028 Wärmepläne erstellen (Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026). Die Erstellung kommunaler Wärmepläne wird über Bundes-Fördermittel ermöglicht.