Geburt

Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis im Leben.
Um die Geburt ordnungsgemäß anzumelden und beurkunden zu lassen, stellt das Standesamt Altlandsberg Ihnen hier alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Fristen und Abläufen zur Verfügung.
Das Team des Standesamtes Altlandsberg steht Ihnen bei Fragen oder für die Einreichung der notwendigen Unterlagen gern zur Verfügung. 

Das Ziel ist es, Sie bei diesem wichtigen ersten Schritt im Leben Ihres Kindes kompetent und unkompliziert zu unterstützen.
 

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause in Altlandsberg entbunden haben (Hausgeburt), müssen Sie innerhalb einer Woche die Geburt bei uns im Standesamt mündlich oder schriftlich anzeigen. 

Ist Ihr Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.

Die Anzeige der Geburt ist sehr wichtig, denn nur mit der Ausstellung einer Geburtsurkunde wird die Geburt Ihres Kindes rechtskräftig registriert und dokumentiert.
Diese Urkunde ist ein wichtiges lebenslanges Dokument, welches historische und persönliche Informationen dokumentiert und die Identität einer Person bestätigt. Zudem ist sie die Grundlage für den Nachweis der Familienverhältnisse oder auch die Beantragung von staatlichen Leistungen.
 

Die Anzeige einer Geburt erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Je nach Situation und Familienkonstellationen können folgende Personen eine Geburt anzeigen:
1.    Eltern des Kindes, wenn sie sorgeberechtigt sind
2.    Hebamme oder Entbindungspfleger
3.    Andere Personen, die bei der Geburt zugegen waren 

Als anzeigende Person müssen Sie über 16 Jahre alt sein.
 

1.    Allgemeine Unterlagen
-    Ausweisdokumente der Eltern 
-    Geburtsanzeige ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger (sofern sie bei der Geburt zugegen waren)

2.    Für verheiratete Eltern
-    Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
-    Geburtsurkunden beider Elternteile

3.    Für unverheiratete Eltern
-    Geburtsurkunden von Mutter und Vater
-    Vaterschaftsanerkennung (falls bereits erfolgt)
-    Sorgerechtserklärung (falls vorhanden)
! Ohne Sorgerechtserklärung liegt das Sorgerecht zunächst bei der Mutter !

4.    Für geschiedene oder verwitwete Eltern
-    Geburtsurkunde der Mutter
-    Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe 
-    Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei geschiedenen Eltern) oder durch die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten (bei verwitweten Eltern)

5.    Für Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin in unserem Standesamt, damit wir Ihnen eine abschließende Aufzählung aller notwendigen Unterlagen geben können.
 

Die Kosten im Rahmen der Geburtsbeurkundung hängen von der Anzahl der benötigten Geburtsurkunden ab:
1. Exemplar der Geburtsurkunde:  16,00 Euro
Jedes weitere Exemplar:                  8,00 Euro

Die Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind gebührenfrei.
 

Sie haben noch keine Vaterschaftsanerkennung oder möchten auch ohne der Begründung der gemeinsamen Sorge, dass Ihr Kind den Namen des anderen Elternteils trägt?
Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. 

Weitere Informationen finden Sie unter Besondere Beurkundungen.