Wenn Sie Ihr Kind zu Hause in Altlandsberg entbunden haben (Hausgeburt), müssen Sie innerhalb einer Woche die Geburt bei uns im Standesamt mündlich oder schriftlich anzeigen.
Ist Ihr Kind tot geboren, müssen Sie die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt anzeigen.
Die Anzeige der Geburt ist sehr wichtig, denn nur mit der Ausstellung einer Geburtsurkunde wird die Geburt Ihres Kindes rechtskräftig registriert und dokumentiert.
Diese Urkunde ist ein wichtiges lebenslanges Dokument, welches historische und persönliche Informationen dokumentiert und die Identität einer Person bestätigt. Zudem ist sie die Grundlage für den Nachweis der Familienverhältnisse oder auch die Beantragung von staatlichen Leistungen.