03.07
2024

Beteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und wird turnusmäßig alle 5 Jahre durchgeführt. Die Städten und Gemeinden haben bezüglich der Planungen weitgehende Freiheiten, müssen aber bei Maßnahmen die Aufgabenbereiche anderer Behörden berühren und Einvernehmen mit diesen Herstellen.

Dies ist somit auch eine Pflichtaufgabe der Stadt Altlandsberg, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern zu regeln. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm. 
Die Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 für die Stadt Altlandsberg orientiert sich an den in der Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Anforderungen und hat u. a. die Bestandsanalyse, Maßnahmenplanung mit Wirkungsanalyse, die Ausweisung ruhiger Gebiete und als wesentlichen Punkt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Inhalt. Dazu wurde der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans in gedruckter und digitaler Form für jedermann zugänglich gemacht.
Altlandsberger Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessierte können sich im Zeitraum 01. bis 31.07.2024 zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans äußern. Im Herbst 2024 werden die politischen Gremien sich dann mit dem Abschlussbericht befassen und durch das beauftragte Planungsbüro die Meldung an das Landesamt für Umwelt erstellen lassen.

Den aktuellen Lärmaktionsplan sowie weitere Informationen finden Sie hier.